Der dritte Spieltag verlief für unsere beiden Mannschaften durchwachsen, mit einem Sieg und einer Niederlage.
Unsere erste Mannschaft hatte den SC Pforzheim zu Gast, der - von der 2G-Regel arg zerzaust - nur vier spielberechtige Spieler aufbieten konnte. Dieses Quartett erwies sich jedoch als durchaus spielstark und so verbuchten die Gäste auch prompt den ersten ausgespielten Punkt an Brett 2 für sich. Danach konnte sich allerdings unser stets umsichtiger Thomas Kapfer am Spitzenbrett aus einer recht bedrängten Lage immer besser befreien und sein Spiel schließlich sogar gewinnen, womit auch bereits der Mannschaftserfolg gesichert war. Dr. Joachim Müller-Imm legte mit solider Partieanlage, die zunächst zu einem Mehrbauern und schließlich zu einem gewonnenen Endspiel führte, einen weiteren Zähler nach und Werner Apelt remisierte sein Damenendspiel an Brett 4 zum Endstand von 6,5:1,5 für Waldbronn.
Die zweite Mannschaft musste bei den Schachfreunden in Malsch antreten und befand sich wie bereits bei den vorangegangenen Spielen in Unterzahl. Aufgrund unserer insgesamt etwas höheren Spielstärke an den fünf besetzten Brettern, hatten wir uns dennoch zumindest einen Teilerfolg ausgerechnet, doch leider endete der Ausflug in die Rheinebene mit einer sehr bitteren 1,5:4,5 Niederlage und ohne eine einzige Gewinnpartie. Georg Donkoff, Yilin Xu und Bernd Kuppinger spielten dabei jeweils unentschieden. Die Zweite übernahm damit in der Kreisklasse A die gefürchtete rote Laterne und ist nun ernstlich abstiegsgefährdet. Hier sollte uns bald etwas Kluges einfallen, sonst wackelt der Stuhl des nicht existierenden Trainers.
Spieltag vier ist für den 12. Dezember geplant, aber ob es angesichts der dramatischen Pandemieentwicklung dabei bleiben kann, erscheint zumindest fraglich.
Für alle Interessierten: Unsere Spielabende finden, sofern der Pandemieverlauf dies weiterhin zulässt, freitags ab 20 Uhr im VHS-Gebäude und das Jugendtraining ab 19 Uhr im kleinen Häuschen vor dem VHS-Gebäude statt. Bitte beachten: Es gilt die 2G-Regel, von der lediglich Schülerinnen und Schüler ausgenommen sind.